
Sicherheitsbeauftragter VBG - Was Sie wissen müssen
Sicherheitsbeauftragter VBG – Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Arbeitsschutz zu stärken und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die genaue Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hängt von mehreren Kriterien ab, darunter:
- Betriebsgröße: Ab 21 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich, ab 50 Beschäftigten mindestens zwei.
- Gefährdungslage: Branchen mit höheren Risiken benötigen mehr Sicherheitsbeauftragte.
- Räumliche und zeitliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte müssen in den jeweiligen Arbeitsbereichen präsent sein, insbesondere bei Schichtbetrieb oder verteilten Betriebsstätten.
- Fachliche Nähe: Sie sollten die Arbeitsprozesse und potenziellen Gefährdungen im jeweiligen Bereich kennen.

Aufgaben - Sicherheitsbeauftragter VBG
- Überwachung: Sicherheitsbeauftragte kontrollieren, ob getroffene Maßnahmen umgesetzt werden.
- Sensibilisierung: Sie motivieren Ihre Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten und machen auf Gefährdungen aufmerksam.
- Unterstützung: Sicherheitsbeauftragte tragen dazu bei, Arbeitsbedingungen zu analysieren und potenzielle Risiken zu identifizieren.
- Zusammenarbeit: Sie arbeiten eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und dem Arbeitsschutzausschuss zusammen.
Sicherheitsbeauftragter VBG – Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten kann für verschiedene Branchen gemacht werden (z.B. Sicherheitsbeauftragter VBG oder RCI etc.). Entsprechend sind die Inhalte auch angepasst auf die vorhandenen Gefährdungen. Bei dem Seminar “Sicherheitsbeauftragter VBG” werden somit überwiegend Gefährdungen im Büro besprochen. Eine typische Ausbildung umfasst folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen:
- Verständnis von § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
- Überblick über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
- Rollen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz.
- Gefährdungsbeurteilung:
- Methoden zur Identifikation von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
- Praktische Übungen zur Analyse von Arbeitsbedingungen.
- Sicherheitstechnik:
- Umgang mit Gefahrstoffen, Brandschutz und Anlagensicherheit.
- Einsatz und Überprüfung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Prävention und Notfallmaßnahmen:
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung.
- Organisation von Erster Hilfe und Notfallplänen.
- Praktische Übungen, wie z. B. Feuerlöschübungen (bei VBG-Seminaren).
- Kommunikation und Motivation:
- Gesprächsführung im Arbeitsschutz: Wie man Kolleginnen und Kollegen für Sicherheit sensibilisiert.
- Umgang mit Konflikten und Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens.
- Branchenspezifische Inhalte:
- Für bestimmte Branchen, wie Bildungseinrichtungen oder Sicherungsdienstleistungen, gibt es spezialisierte Module, die auf spezifische Gefährdungen eingehen.
Warum eine Schulung bei uns?
Mit unseren Erfahrungen aus sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung können wir Ihnen eine maßgeschneiderte Ausbildung anbieten, die insbesondere auf die Gefährdungen im Büro eingeht. Unsere Schulungen kombinieren die gesetzlichen Anforderungen der VBG mit praxisnahen Beispielen und interaktiven Elementen, um Ihre Mitarbeiter optimal auf ihre Rolle vorzubereiten. Ob in Präsenz oder online – wir sorgen dafür, dass Ihre zukünftigen Sicherheitsbeauftragten nicht nur die rechtlichen Grundlagen verstehen, sondern auch praktische Werkzeuge an die Hand bekommen, um Arbeitsschutz effektiv umzusetzen. Zusätzlich zur Schulung bieten wir natürlich eine umfassende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung an, um Ihr Unternehmen ganzheitlich zu unterstützen.
Fazit
Ein gut ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter ist ein unverzichtbarer Baustein für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Die rechtliche Grundlage in § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die durch gezielte Schulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Unsere Schulungen bieten Ihnen die perfekte Kombination aus rechtlichem Wissen, praktischen Fähigkeiten und branchenspezifischen Inhalten, um diese Anforderungen zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unser Angebote zur Schulung von Sicherheitsbeauftragten sowie zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihren Betrieb sicherer.